AGB s


AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines, Geltungsbereich und Vertragssprache

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer, nachfolgend Stealthdevelopment.de genannt, und dem Käufer, nachfolgend Kunde genannt, abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und anderen Verträgen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend gilt lediglich die Preisliste von Stealthdevelopment.de.

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( www.tensorrace.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An

Stealth Development. De

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*) erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

3. Angebote, Auftragsbestätigung

Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich oder durch email von Stealth Development bestätigt wird oder Stealth Development innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen hat.

Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird Stealth Development den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

Stealth Development übernimmt ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die geschuldete Leistung mit dem Lieferanten geschlossen haben.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Stealth Development gespeichert und dem Kunden auf Verlangen zusammen mit den vorliegenden AGB per email zugesandt.

Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.

4. Preise

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Diese sind in der jeweils aktuellen Preisliste von Stealth Development festgehalten. An diese Preise hält sich Stealth Development drei Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen ist Stealth Development berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.

Die Preise verstehen sich verpackt ab Lager Marl. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet. Alle in der aktuellen Preisliste für Verbraucher angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Unternehmern gegenüber angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Lieferung

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Eine etwaige vereinbarte verbindliche Lieferzeit beginnt erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat oder Stealth Development dem Kunden die Leistungsbereitschaft signalisiert hat.

Überschreitet Stealth Development einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen mit Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

Im Falle höherer Gewalt wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen usw. ist Stealth Development berechtigt, die Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer anschließenden angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist oder wird, vom Vertrag zurückzutreten.

In all diesen Fällen ist der Kunde aber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er die Hindernisse zu vertreten hat.

Teillieferungen sind zulässig, sofern sie nicht für den Vertragspartner im Einzelfall unzumutbar sind.

Verlangt der Kunde vor Auslieferung eine andere Ausführung und stimmt Stealth Development dem Ansinnen zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist beginnt erneut.

Ist der Kunde in Annahmeverzug, ist Stealth Development berechtigt, nach Ablauf einer von Stealth Development zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.

Stealth Development kann statt dessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt mindestens 25% des vereinbarten Lizenzpreises (Produktpreises), wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Stealth Development bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Versendet Stealth Development auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

Bei einem Kauf tritt der Gefahrübergang erst mit der Billigung ein. Die Kosten der Besichtigung, Aufbewahrung und Rücksendung trägt der Kunde. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Für nicht paketversandfähige Sachen wird mit dem Kunden eine Abholung vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Gefahrtragung beim Versendungskauf gelten nicht, wenn der Kunde Gegenstände zur überwiegend privaten Nutzung gekauft hat (Verbrauchsgüterkauf) oder wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist.

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, beginnt der Annahmeverzug des Kunden mit dem Eingang der schriftlichen Anzeige unserer Versandbereitschaft beim Kunden.

In diesem Fall der Verzögerung des Versandes geht das Risiko der Beschädigung oder des Untergangs der Kaufsache mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf den Kunden über.

Das gilt auch im Falle des Annahmeverzuges.

Der Kunde hat Stealth Development auch alle weiteren durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwendungen zu ersetzen.

Die Wahl eines etwaigen Versandweges bleibt uns vorbehalten.

6. Zahlungen

Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum, oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle.

Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem Stealth Development über den Betrag verfügen kann. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Stealth Development berechtigt, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Ist der Kunde Verbraucher, sind dies 5% über dem Basiszins der europäischen Währungsunion, mindestens aber 5 %, bei anderen Geschäften 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Währungsunion, mindestens aber 5 %, jeweils zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zinsen sind sofort fällig.

7. Eigentumsvorbehalt

Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes:

Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Pfändung, Gebrauchsüberlassung) durch den Kunden ist keinesfalls gestattet.

Sollte der Kunde eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab.

Der Kunde ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen.

Im Rahmen der Abtretung hat der Kunde bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an Stealth Development zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Stealth Development ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist Stealth Development sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.

Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf unsere bestehenden Forderungen gegen den Kunden angerechnet.

Stealth Development gibt nach Aufforderung durch den Kunden nach Wahl von Stealth Development die Sicherheiten frei, soweit die gesicherten Forderungen nach Abzug der Sicherungskosten die gesicherte Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt bezüglich des Eigentumsvorbehalts folgendes:

Jede von Stealth Development gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet.

Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware.

Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an Stealth Development ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Stealth Development ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

Ist die Forderung des Kunden in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an Stealth Development ab.

Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den Stealth Development dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat.

Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist Stealth Development sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von Stealth Development insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis von Stealth Development maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchem der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von Stealth Development gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

Für Test- und zu Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Stealth Development. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Stealth Development über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.

8. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

Kommt Stealth Development mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft Stealth Development bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, wird Stealth Development dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

Stealth Development ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten:

Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Stealth Development und dem Kunden handelt.

Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.

Wenn die unter Eigentumsvorbehalt von Stealth Development stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn Stealth Development das Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.

Stealth Development kann weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für Stealth Development die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch Stealth Development zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).

Stealth Development ist schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs mit der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.

Im übrigen bestimmt sich das Rücktrittsrecht von Stealth Development und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Gewährleistung

Stealth Development leistet Gewähr wie folgt:

Wenn der Kunde Verbraucher ist:

Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.

Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und Stealth Development offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Mängelrügen werden von Stealth Development nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen zu gewähren.

Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:

Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von Stealth Development Nacherfüllung zu verlangen.Nichterfüllung erfolgt nach Wahl von Stealth Development durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung.

Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft Stealth Development nach eigenem Ermessen. Ist der Kunde Verbraucher, hat er dieses Wahlrecht, es sei denn, die jeweils gewählte Art der Nacherfüllung ist Stealth Development nicht zumutbar.

Darüber hinaus hat Stealth Development das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.

Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Stealth Development treffenden Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.

Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

Stealth Development haftet für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung von Stealth Development, der gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von Stealth Development, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

Sofern Stealth Development eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen hat, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten und die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.

10. Schadenersatz

Der Kunde hat Stealth Development zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadenersatz verlangen.

Schadenersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Stealth Development geltend machen.

Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand, während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Ist der Kunde Unternehmer gilt zusätzlich folgendes:

Schadenersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

Die Haftung von Stealth Development wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Beschaffungsrisiko:

Stealth Development übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen worden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haftet Stealth Development jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haftet Stealth Development nicht.

Die vorstehende Einschränkung gilt auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von Stealth Development, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.

11. Aufrechnung / Zurückbehaltung

Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von uns anerkannt worden ist oder der Anspruch gerichtlich festgestellt ist.

12. Abtretungsverbot

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.

13. Allgemeines

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.

Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach Wahl von Stealth Development der Sitz von Stealth Development oder der Sitz des Kunden.

Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Verweigert der Käufer die Annahme bestellter Ware, ist Stealth Development berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Stealth Development stellt in jedem Fall die Versandkosten und ggf. Nachnahmegebühren in Rechnung und kann auch ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens 25% vom Kaufpreis verlangen.

Bei erneuter Zusendung werden entstandene Versandkosten und ggf. Nachnahmegebühren neu berechnet. Grundsätzlich behält sich Stealth Development, bei verweigerter Annahme von Sonderanfertigungen den vollen Kaufpreis in Rechnung zu stellen.

14. Vorbehalt:

Produkte von Stealth Development sind individuelle Einzelanfertigungen für den Motorsport.

Soweit nicht anders vorgesehen bzw. Vorliegender ABE sind die Produkte nur von Meister oder Fachleuten zu verbauen und dürfen nur im Rahmen der Streckenspezifikation und entsprechend angepassten Motormapping eingesetzt werden.Bei unsachgemäßen Einsatz erlischt jeglicher Haftungsanspruch.Das Benutzen und Fahren mit den angebotenen Motorsportprodukten erfolgt auf eigene Rechnung und Gefahr. Ferner haftet Stealth Development nicht für indirekte  Schäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.